Baumkontrolle

 

Der Eigentümer ist verpflichtet, Personen- oder Sachschäden durch herabstürzende Äste oder Bäume zu vermeiden. Hierfür ist der Baum genau zu untersuchen und ggf. sind einzelne Äste zu schneiden oder der Baum zu fällen, um die Verkehrssucherheit wieder herzustellen.